Was tun, wenn die Nottaufe gespendet werden soll?
Wenn ein Ungetaufter sich in großer Gefahr befindet, darf nicht nur jeder Christ, sondern jeder Mensch, "der die rechte Absicht hat", die Nottaufe spenden.
Nottaufe
Dazu spricht er - wenn möglich - das Glaubensbekenntnis, gießt (geweihtes oder gewöhnliches) Wasser über den Kopf des Täuflings und spricht dabei:
"Ich taufe dich im Namen des Vaters und des Sohnes und des Heiligen Geistes."
Falls es die Zeit erlaubt, sollte eine kleine Taufgemeinde zusammenkommen, um mit und für den Täufling zu beten und zu feiern. Ein Formular, also die Vorlage eine solche Feier, findet sich im katholischen Gebet- und Gesangbuch "Gotteslob" unter Nummer 49 auf Seite 89. Dieser Text ist hier veröffentlicht.
Die Nottaufe ist uneingeschränkt gültig und zieht einen Verwaltungsakt nach sich: Sie muss beim zuständigen Pfarramt gemeldet und eingetragen werden. Auch deshalb ist es sinnvoll, dass sie in Anwesenheit von Zeugen vorgenommen wird.