Pastorale Vereinbarung des Pastoralen Raumes Pastoralverbund Bad Driburg
Im Rahmen der Fortschreibung der Pastoralverbünde im Erzbistum Paderborn hat Erzbischof Hans-Josef Becker die neu entstandenen Pastoralen Räume mit der Erarbeitung einer Pastoralen Vereinbarung beauftragt, die in unserem Pastoralen Raum Bad Driburg nach einem zweijährigen Arbeitsprozess nun vorliegt.
"Die Pastorale Vereinbarung beschreibt, was wir mit unserem Handeln gern erreichen möchten, welche Ziele wir erreichen wollen und regelt, wie die Gremien auf Pastoralverbundsebene zusammenarbeiten. Sie ist als Rahmen gedacht, in den in groben Strichen die Verbundenheit im Pastoralverbund vorgezeichnet ist und in die jede Gemeinde, jede Gruppierung und jede Aktivität im Pastoralverbund ihre Besonderheiten, ihren Wert und ihr Ziel als Feinzeichnung einbringen kann." (Pfarrer Hubertus Rath)
Erzbischof Hans-Josef Becker hat die Pastorale Vereinbarung angenommen und unterzeichnet. Am 6. September 2014 wurde sie während des Pastoralverbundsgottesdientes in Dringenberg durch Domkapitular Msgr. Andreas Kurte an Pfarrer Hubertus Rath übergeben.
Einführung
Liebe Schwestern und Brüder,
am 01.09.2009 wurde per Dekret des Erzbischofs aus den beiden Pastoralverbünden Bad Driburg-Nord/-Süd der Pastoralverbund Bad Driburg gegründet. Mit der ersten Pastoralverbundsmesse an einem Samstag in der Kirche „Zum Verklärten Christus“ haben wir diese Neugründung begonnen. Die PGR-Vorsitzenden aller Pfarreien/Pfarrvikarien brachten damals mit einem für ihre Kirchengemeinde typischen Gegenstand die Kirchengemeinden symbolisch in den Pastoralverbund ein. Viele Fahnenabordnungen der Vereine aus den Ortschaften machten die neue Verbundenheit sichtbar, Messdiener aus allen Kirchen beteiligten sich und die Anwesenheit aller Hauptamtlichen in diesem einen Gottesdienst drückte die Verbundenheit im neuen Pastoralverbund aus. Weiter sichtbar wurde diese Neugründung durch das gemeinsame Logo, den gemeinsamen Pfarrbrief und den gemeinsamen Internet-Auftritt.
Jedes Jahr wiederholten wir Anfang September diese Pastoralverbundsmesse unter verschiedenen Themenstellungen: Die Kirchenchöre im Pastoralverbund gestalteten diesen Gottesdienste, im letzten Jahr die Gruppierungen der Jugendarbeit, in diesem Jahr die Seniorenkreise der Kirchengemeinden.
Diese Verbundenheit im neuen Pastoralverbund wurde in vielen Sitzungen und Gesprächen der Gremien vorbereitet und gestaltet. Immer wieder wurde in den einzelnen KV- und PGR-Sitzungen, in Klausurtagungen der PGR-Vorstände und Hauptamtlichen die Anliegen und Verbindungen im neuen Pastoralverbund besprochen und beschlossen. Mit Unterstützung des Erzbistums und des Dekanates haben wir in den letzten zwei Jahren eine Pastorale Vereinbarung erarbeitet, in der die Ergebnisse und Ziele unseres gemeinsamen Handelns im Pastoralverbund festgehalten sind. Diese Pastorale Vereinbarung wurde von den PGR-Vorsitzenden, den KV-Vorsitzenden und mir Anfang Juli unterzeichnet, dem Dechanten und dem Erzbischof zur Kenntnis und zur Genehmigung vorgelegt und zum diesjährigen Gründungstag des Pastoralverbundes möchten wir sie Ihnen auf diesem Wege über die Pfarrnachrichten und das Internet vorlegen.
Die Pastorale Vereinbarung beschreibt, was wir mit unserem Handeln gern erreichen möchten, welche Ziele wir erreichen wollen und regelt, wie die Gremien auf Pastoralverbundsebene zusammenarbeiten. Sie ist als Rahmen gedacht, in den in groben Strichen die Verbundenheit im Pastoralverbund vorgezeichnet ist und in die jede Gemeinde, jede Gruppierung und jede Aktivität im Pastoralverbund ihre Besonderheiten, ihren Wert und ihr Ziel als Feinzeichnung einbringen kann.
Der Text der Pastoralen Vereinbarung wurde den Pfarrnachrichten beigefügt, lag in den Kirchen aus und finden Sie nachfolgend. In nächster Zeit möchten wir, die Hauptamtlichen und die PGR und KV der Gemeinden, diese Vorzeichnung bei verschiedenen Gelegenheiten mit Ihnen ausfüllen und konkretisieren.
Ich grüße Sie herzlich,
Hubertus Rath, Pfr.
Wortlaut der Pastoralen Vereinbarung
Präambel
Wir glauben an den dreifaltigen Gott, der in unserer Welt gegenwärtig ist, zu dem wir gehören und der uns einen Auftrag gibt.
Jesus Christus fasst diesen Auftrag in dem Doppelgebot der Liebe zusammen:
Du sollst den Herrn deinen Gott lieben, aus ganzem Herzen und mit all deiner Kraft und deinen Nächsten wie dich selbst.
Diesen Auftrag setzen wir um in unserem pastoralen Handeln in den drei Grundbereichen:
- Liturgie (Gottesdienste)
- Diakonie (Caritas / Weltverantwortung)
- Martyrie (Zeugnis für den Glauben).
Dieser Auftrag richtet sich an alle Getauften und zugleich sind alle Getauften durch den Empfang des Heiligen Geistes dazu befähigt.
Beteiligte
Diese Pastorale Vereinbarung wendet sich an alle, die an den verschiedenen Pastoralen Orten im Pastoralen Raum Bad Driburg aus ihrem christlichen Selbstverständnis heraus handeln.
Der Pastorale Raum Bad Driburg besteht aus:
- der Pfarrei St. Peter und Paul, Bad Driburg
- der Pfarrei Zum Verklärten Christus, Bad Driburg
- der Pfarrei Mariä Geburt, Dringenberg
- der Pfarrei St. Saturnina, Neuenheerse
- der Pfarrei Mariä Himmelfahrt, Pömbsen mit den Kirchen St. Martinus, Reelsen, und St. Johannes Nepomuk, Langeland-Erpentrup
- der Pfarrvikarie St. Vitus, Alhausen
- der Pfarrvikarie St. Urbanus, Herste
mit
- den Kindergärten, dem Krankenhaus und dem Jugendtreff als eigenen Einrichtungen
- den Klöstern und der Kurseelsorge als eigenständigen Einrichtungen
- und den diversen Pastoralen Orten, an denen Christen ihren Glauben verwirklichen.
Diese Pastorale Vereinbarung ist von den Hauptamtlichen und den Pfarrgemeinderäten des Pastoralen Raumes Bad Driburg seit 2010 erarbeitet und verfasst worden.
Pastoraltheologische Grundlagen
Der Pastorale Raum ist eine organisatorische Größe, die den einzelnen und zunehmend vereinzelten Christen über Gemeindegrenzen hinweg Verknüpfungen ermöglichen und Verbindungen herstellen soll und kann.
Ehrenamtliche und hauptamtliche Mitarbeiter tragen in gleicher Weise pastorales Handeln an ihrem Pastoralen Ort.
Das geistliche und kirchliche Leben im Pastoralen Raum Bad Driburg wird von den Hauptamtlichen und Ehrenamtlichen gestaltet. Jeder einzelne ist zur Mit- und Ausgestaltung und Weiterentwicklung des geistlichen und kirchlichen Lebens herzlich eingeladen. Das allgemeine Priestertum der Gläubigen, wie es das Zweite vatikanische Konzil umschrieben hat, äußert sich in allen Werken eines christlichen Menschen.
Die Pfarrgemeinderäte und Kirchenvorstände sorgen sich um das geistliche und kirchliche Leben auf Pfarrebene.
Der Pastoralverbundsrat (PVR) und der Finanzausschuss (FA) gestalten das geistliche und kirchliche Leben auf Ebene des Pastoralen Raumes.
Der PVR besteht aus den PGR-Vorsitzenden und vier Vertretern der Hauptamtlichen, tagt viermal im Jahr, incl. eines Klausurtages, an dem zusätzlich die stellvertr. Vorsitzenden und alle Hauptamtlichen teilnehmen.
Der FA besteht aus den geschäftsführenden Vorsitzenden der Kirchenvorstände und dem Pfarrer und tagt wenigstens zweimal jährlich.
GemeindereferentInnen, Diakone und Priester sind auf Ebene des Pastoralen Raumes ernannt, tragen als Ansprechpartner für bestimmte Ortschaften und für überpfarrliche Aufgaben Verantwortung.
Haupt- und Ehrenamtliche treffen hierbei in gegenseitiger Verantwortung und Transparenz die notwendigen Entscheidungen. Die ehrenamtlich Tätigen erfahren hierbei Unterstützung und den notwendigen Freiraum.
Es gilt,
- dass jeder und jede in den Gemeinden zählt, niemand alleingelassen werden soll
- dass funktionierende Strukturen und Schwerpunkte in den einzelnen Gemeinden ausdrücklich bestätigt und gestärkt werden sollen
- die Zusammenarbeit und Vernetzung zwischen den verschiedenen Gruppen in und unter den Gemeinden ausdrücklich zu fördern.
Die Hauptamtlichen treffen sich 14-tägig zur Dienstbesprechung und zu einer jährlichen Klausurtagung. Informationen aus der Dienstbesprechung werden an die PGR/geschf. KV-Vorsitzenden und die Pfarrbüros weitergeleitet und gelangen aus den Gemeinden über die Hauptamtlichen in die Dienstbesprechung.
Die PGR-Vorsitzenden informieren sich gegenseitig über den Austausch der PGR-Protokolle.
Die zurückliegenden Jahre haben bereits vielfältige Veränderungen in den Pfarreien/Pfarrvikarien gebracht. Dieser Veränderungsprozess wird auch in den kommenden Jahren andauern. Ängste und Vorbehalte bei vielen Gemeindemitgliedern und den Hauptamtlichen sind insofern verständlich und von den verantwortlich Handelnden in besonderer Weise im Blick zu behalten.
Pastorales Handeln findet in den Pfarreien/Pfarrvikarien, den kirchlichen Organisationen, in der Kategorial-Seelsorge statt. Und wo immer Menschen ihren Glauben leben und teilen, bestehen Pastorale Orte.
Pastorale Ziele, Absichten und Optionen
Oberstes Ziel allen pastoralen Handelns ist, die Verbindung zwischen Gott und dem Einzelnen zu begründen, zu stärken, zu fördern und in Gemeinschaft mit anderen Christen zu leben.
Hierbei gilt es,
- die Weitergabe des Glaubens im Pastoralen Raum Bad Driburg an die nächste Generation zu ermöglichen
- die Liturgie in ihren vielfältigen Formen mit Freude erlebbar werden zu lassen
- von unserem Glauben Zeugnis abzulegen und für unseren Glauben zu begeistern
- Religiöse Fort- und Weiterbildung anzubieten.
Hierdurch soll unsere Liebe zu Gott wie zum Nächsten gestärkt und gefördert werden.
Deshalb werden wir uns für Menschen in Not einsetzen, ausdrücklich zugehen auf Menschen, die am Rande stehen, und mit den vielfältigen Hilfsorganisationen gut vernetzt und eng zusammenarbeiten, auch in dem Bewusstsein, dass pastorales Handeln auch außerhalb der kirchlichen Gruppierungen stattfindet.
Deshalb werden wir den Dienst am Menschen aus dem christlichen Verständnis der Nächstenliebe wahrnehmen. Wir werden vielfältige Gemeindearbeit in den Bereichen Messdiener, Kinder und Jugend, Familien, Frauen, Senioren, Sakramentenvorbereitung u.a.m. ausdrücklich fördern.
In dem Bewusstsein, dass Kirche und kirchliches Handeln in der heutigen Zeit lebendig sein muss, werden wir neuen Formen, auch im Bereich der Kommunikation, offen gegenüberstehen.
Pastorales Handeln
Die unter „Beteiligte“ genannten Pfarreien und Pfarrvikarien des Pastoralen Raumes Bad Driburg bleiben eigenständig und arbeiten vertrauensvoll zusammen.
Die Inhalte dieser Pastoralen Vereinbarung können nur in den Pastoralen Orten umgesetzt und erlebbar gemacht werden. Hierbei gilt es, sich gegenseitig zu unterstützen und eigene Verantwortlichkeit und Zuständigkeit zu erkennen und wahrzunehmen.
Sonn- und Werktagsmessen sollen auch in Zukunft in jeder Gemeinde gefeiert werden können. Die Gottesdienstordnung ermöglicht auch Andachten und Wortgottesfeiern.
Die verantwortlich Handelnden sollen darin bestärkt werden, die identifikationsstiftenden Traditionen vor Ort aufrechtzuerhalten und weiterzuentwickeln und dadurch das geistliche Leben im Pastoralen Raum zu bereichern.
In der Vorbereitung und Spendung der Sakramente selbst kann und soll über Gemeindegrenzen hinweg Gemeinschaft innerhalb des Pastoralen Raumes sichtbar und erlebbar werden.
Laufzeiten, Revisionen, Verantwortlichkeiten und Unterschriften
Diese Vereinbarung tritt mit Unterschrift der untengenannten Personen in Kraft und gilt bis auf Widerruf.
Sie wird in geraden Jahren auf der Klausurtagung der PGR-Vorstände auf Gültigkeit überprüft. Verantwortlich für Ergänzungen und Veränderungen ist der Pastoralverbundsrat.
Diese Vereinbarung wird unterzeichnet vom Leiter des Pastoralen Raumes, den PGR-Vorsitzenden, den geschäftsführenden KV-Vorsitzenden, dem Dechanten und dem Erzbischof.
Bad Driburg, 03.07.2012