Pastoralverbundsrat des Pastoralverbundes Bad Driburg
Zum Pastoralverbundsrat gehören:
- der Leiter des Pastoralverbundes
- die Vorsitzenden der Pfarrgemeinderäte
- Vertreter des Pastoralteams
- gegebenenfalls weitere beratende Mitgliedern.
Gemeinsam haben sie die Aufgabe, die pastoralen Vollzüge der einzelnen Gemeinden im Sinne des Pastoralverbundes zu koordinieren. Außerdem obliegt dem Pastoralverbundsrat im Rahmen der Perspektive 2014 unseres Erzbistums die Mitarbeit am Aufbau eines pastoralen Konzeptes. Zusammensetzung und Befugnisse regelt das Grundstatut für Pastoralverbünde in den Artikeln 7 und 8.